SPD Ldenscheid

Brigitte Zypries informiert zur Patientenverfügung

(vom 20.08.2009 | Zurück)

Am Dienstag, 18. August, war Bundesjustizministerin in Lüdenscheid zu Gast und referierte auf Einladung von Bundestagskandidatin Petra Crone über die neuen Regelungen zur Patientenverfügung. Mehr als 100 Zuhörer fanden sich – trotz der frühen Uhrzeit – im roten Saal im Lüdenscheider Kulturhaus ein, um der Ministerin zuzuhören. Interessierte Bürger und Fachleute aus Pflege, medizinischer Betreuung und Rechtswissenschaft waren anwesend und nahmen aktiv an der Podiumsdiskussion teil.

Zypries empfahl den Anwesenden, die Patientenverfügung – so gewollt sei, überhaupt eine zu verfassen – alle zwei Jahre zu überprüfen und im Zweifel neu aufzusetzen, selbst wenn sich der Inhalt nicht ändere. Sonst könne es dazu kommen, dass das zuständige medizinische Personal aufgrund der großen Zeitspanne zwischen dem Verfassen der Verfügung und dem Eintritt des Ernstfalls nicht davon ausgehen könnte, dass der in der Verfügung verfasste Wille tatsächlich der zuletzt vorhandene Wille des Patienten sei. Die neuen Regelungen setzen voraus, dass die Verfügung schriftlich abgegeben wird. Für die Abgabe einer solchen Verfügung sei zwar kein Notar oder Rechtsanwalt – Ausnahme: Rückgriff auf Vermögen aus Wohneigentum, um die Pflege zu finanzieren – notwendig, dennoch sei rechtlicher Rat sinnvoll.

Zypries wies zudem darauf hin, dass die Patientenverfügung nach wie vor von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung zu unterscheiden sei. In der Vorsorgevollmacht werde festgelegt, wer für den Vollmachtgebenden im Ernstfall medizinische oder andere Anordnungen geben soll. Auch aus diesem Grunde, so Zypries, sei es wichtig, sich auch intensiv mit den eigenen Ärzten zu beraten. Eine Betreuungsverfügung unterbreitet dem Vormundschaftsgericht lediglich, wer den Verfügenden später betreuen solle – dieser müsse sich jedoch natürlich an die Vorgaben halten, die in der Patientenverfügung stehen.

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